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Allrad-Magazin
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© H. Weschta

Winterreifen – Reifenlabel, Winterreifenpflicht, und worauf es sonst noch ankommt

29.10.2012

Ab dem 1. November ist das Reifenlabel EU-weit vorgeschrieben. Praktisch zeitgleich suchte uns der erste Wintereinbruch heim. Höchste Zeit also, um auf Winterreifen umzurüsten.

Kürzerer Bremsweg, bessere Traktion, stabilere Kurvenfahrt: Winterreifen können bei Kälte, Schnee und Eis einfach alles besser. Deshalb sind sie auch in vielen EU-Ländern vorgeschrieben. Mit gutem Grund: Das Unfallrisiko im Winter ist sechs Mal höher als im Sommer. Eindrucksvoll sind die Sicherheitsvorteile von Winterreifen beim Bremsen: Ein durchschnittlicher Pkw benötigt mit Winterreifen rund 35 Meter, um auf schneebedeckter Fahrbahn aus 50 km/h zum Stillstand zu kommen. Mit Sommerreifen wächst der Bremsweg auf 43 Meter. Das hat fatale Folgen: Im Ernstfall träfe in diesem Vergleich der Wagen mit Sommerreifen noch mit 22 km/h auf ein Hindernis, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen schon steht. Auch beim Beschleunigen ist der Winterreifen auf Schnee dem Sommerreifen deutlich überlegen – mit ihrer um bis zu 80 Prozent besseren Traktion, unabhängig von der Antriebsart. Deshalb benötigen auch allradgetriebene Fahrzeuge Winterreifen – ganz abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben.

Seit dem 4. Dezember 2010 sind in Deutschland M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer unter den genannten winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Behindert er den Straßenverkehr durch die falsche Bereifung, werden sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem kann die Kaskoversicherung bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn fehlende M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind. Wer jedoch sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt und auf die Schmelze wartet, muss keine Konsequenzen fürchten.